AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FUCHS Gastronomiebedarf GmbH

1. Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote durch die Firma Fuchs Gastronomiebedarf GmbH, Mühlheim, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese werden für die gegenwärtigen und die künftigen Geschäfte vereinbart, auch wenn sie künftig nicht ausdrücklich nochmals hervorgehoben oder vereinbart werden.

2. Vertragsinhalt

a) Angebote, sei es auch durch Prospekte, Anzeigen oder sonstige Werbemittel, sind freibleibend und nicht verbindlich, bis sie nach Auftrag durch den Kunden seitens Fa. Fuchs schriftlich bestätigt werden. An schriftlich erteilte individuelle Angebote an den Kunden hält sich die Fa. Fuchs 30 Kalendertage gebunden.
b) Der Kunde ist 30 Kalendertage an Aufträge gebunden.
c) Aufträge an Fa. Fuchs und Verträge werden wirksam durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Fa. Fuchs.
d) Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn Fa. Fuchs sie schriftlich bestätigt hat.

3. Preise / Preisänderungen

a) Preise sind gerechnet ab Geschäftsort Mühlheim, beim auswärtigen Verteil- oder Auslieferungszentrum ab da. Fracht-, Transport- oder sonstige Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis hinzugerechnet. Im Übrigen versteht sich der Preis jedoch einschließlich Verpackung, es sei denn, Sonderverpackung wird vom Kunden bestellt.
b) Mehrwertsteuer in jeweiliger Höhe, derzeit 19\\%, wird zum Preis bezuschlagt.


4. Lieferzeit

a) Lieferzeit oder Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie von Fa. Fuchs schriftlich bestätigt sind.
b) Lieferverzögerungen, die Fa. Fuchs zu vertreten hat, berechtigen den Kunden zur Nachfristsetzung von 30 Kalendertagen.

5. Gefahrübergang

a) Die Gefahr der Ware, insbesondere wegen Verlust und Beschädigung, geht auf Kunden mit Versendung der Ware über, insbesondere mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person/Firma oder bei Verlassen des Geschäftsortes oder des Verteilzentrums.
b) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verschoben, geht die Gefahr ab Tag der ursprünglichen Versandbereitschaft über. Fa. Fuchs wird diesen Tag ergänzend und tunlich mitteilen.
c) Versicherungen gegen die Gefahr des Verlustes und/oder der Beschädigung auf dem Versandweg schließt Fa. Fuchs auf Wunsch und auf Kosten des Kunden bei dessen Bedarf ab.

6. Gewährleistung

a) Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften am Liefergegenstand werden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und Frist anerkannt. Fa. Fuchs kann bei Fabrikationsfehlern oder Materialmängeln bevorzugt Ersatzware liefern statt nachzubessern.
b) Wiederholte und zweimalige Nachlieferung oder auch Nachbesserung wird vereinbart.
c) Gesetzliche Gewährleistungsfrist ist 6 Monate ab Gefahrübergang, hilfsweise ab Erhalt der Ware.
d) Mängelrügen und Untersuchungen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware vorzunehmen und schriftlich mitzuteilen.
e) Beanstandete Waren sind bis zum anderweitigen Entscheid der Fa. Fuchs zur Besichtigung durch sie bereitzuhalten und/ oder auf Wunsch der Fa. Fuchs zurückzusenden. Durch Missachtung der Überprüfungs- und Einsichtnahmemöglichkeit für Fa. Fuchs gefährdet der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch, verliert ihn mangels Überprüfbarkeit möglicherweise ganz.
f) Bleiben Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen innerhalb angemessener Frist erfolglos, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Kaufpreises verlangen.
g) Schadenersatz wegen Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Fa. Fuchs als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
h) Rat oder Auskunft über das Produkt über den in Prospekten, Anzeigen, Angeboten oder sonst in Schriftstücken von Firma Fuchs enthaltenen Inhalten hinaus führen nur zur Haftung, wenn hierfür besondere Vergütung vereinbart wurde und ist im übrigen begrenzt nach vorstehendem Abschnitt g).

7. Eigentumsvorbehalt

a) Das Eigentum an der Ware bleibt Fa. Fuchs wegen aller Forderungen aus dem Vertrag bis zur vollen Bezahlung vorbehalten.
b) Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im regulären Geschäftsbetrieb ist nur zulässig bei Abtretung der Zahlungsansprüche gegen den Kunden oder sonstiger Sicherstellung der Forderung der Fa. Fuchs.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltware unterrichtet der Kunde die Firma Fuchs sofort und weist den Zugreifenden auf das vorbehaltene Eigentum der Fa. Fuchs hin.
d) Rücknahmeanspruch der Ware durch Fa. Fuchs besteht bei eingetretenem Zahlungsverzug. In der Rücknahme sowie in der Eigenpfändung der Vorbehaltsware seitens Firma Fuchs liegt, außer im Fall des Abzahlungsgesetzes, keine Rücktrittserklärung zum Vertrag.

8. Zahlungen

a) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorkasse ohne Abzug, nachdem Fa. Fuchs dem Kunden eine Rechnung zugesandt hat. Bei Delkredere Abrechnungen gelten die jeweils vereinbarten Konditionen.
b) Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber, insbes. bis zur endgültigen Gutschrift, angenommen, entsprechende Spesen übernimmt der Kunde.
c) Als Barzahlung ist Geld nur in der Firma, nicht auswärts an Personal oder Mitarbeiter zu entrichten.
d) Als Zahlung überhaupt ist bargeldloser, spesenfreier Übertrag auf Konten vereinbart.
e) Bei Forderungen aus verschiedenen Verträgen wird, wenn eine Zahlung zur Begleichung aller Ansprüche nicht ausreicht, zunächst auf die ältere Rechnung und im Übrigen nach § 367 BGB verrechnet.
f) Aufrechnen gegen die Zahlungsforderung kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

9. Rechtsgültigkeit

a) Für die Geschäftsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Als Gerichtsstand wird ausschließlich Offenbach am Main vereinbart, es sei denn, der Kunde ist nicht Vollkaufmann oder nicht juristische Person des öffentlichen Rechts.
c) Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll dann die gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

DELFIN Gläserspüler, BOTTLE-MASTER und SPIRIT-MASTER sind eingetragene Warenzeichen der Fuchs Gastronomiebedarf GmbH.
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